IT-Sicherheitskatalog / EnWG
IT-Sicherheitskatalog / EnWG
IT-Sicherheitskatalog / EnWG

1. Überblick

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §11 Abs. 1a und der dazugehörige IT-Sicherheitskatalog bilden die rechtliche Grundlage für die Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung in Deutschland. Im Fokus stehen hierbei die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen von Betreibern kritischer Energieversorgungsnetzen. Das EnWG definiert die Anforderungen und Verantwortlichkeiten an die Betreiber solcher Infrastrukturen. Der IT-Sicherheitskatalog konkretisiert diese Anforderungen weiter und setzt die Standards für die Umsetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen. Die Zertifizierungsstelle der Würth IT GmbH, ccSec, ist akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

2. EnWG §11 Abs. 1a im Überblick

Der §11 Abs. 1a des EnWG legt die gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit für Betreiber von Energieanlagen fest. Ziel ist es, die Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit der Energieversorgungsnetze zu gewährleisten. Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von IT-Störungen zu treffen, die die Energieversorgung gefährden könnten.

3. IT-Sicherheitskatalog im Überblick

Der IT-Sicherheitskatalog, herausgegeben von der Bundesnetzagentur, konkretisiert die Anforderungen des §11 Abs. 1a EnWG. Er enthält Maßnahmen und Standards, die Betreiber kritischer Energieinfrastrukturen umsetzen müssen, um ein hohes Niveau an IT-Sicherheit zu gewährleisten. Der Katalog deckt verschiedene Bereiche ab, darunter Systemintegrität, Zugriffskontrollen, Datensicherheit und Notfallplanung.

4. Vorteile einer Zertifizierung nach EnWG

Eine Zertifizierung nach den Vorgaben des EnWG demonstriert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern verbessert auch die Sicherheit und Resilienz der relevanten Systeme. Zertifizierte Unternehmen und Organisationen profitieren von einem gestärkten Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern und einer Risikominimierung bei Cyberangriffen.

5. Der Zertifizierungsprozess

Der Zertifizierungsprozess beginnt mit einer vorangestellten Überprüfung wichtiger Geschäftsdaten sowie eine zugehörige Risikoanalyse. Die Zertifizierung umfasst anschließend eine ausführliche Prüfung Ihres ISMS durch unsere Auditoren. Nach erfolgreicher Auditierung und Behebung eventueller Abweichungen wird das §11 Abs. 1a EnWG Zertifikat erteilt. Das Zertifikat ist in der Regel drei Jahre gültig, mit jährlichen Überwachungsaudits zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung.

6. Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen zur EnWG Zertifizierung oder um den Zertifizierungsprozess zu beginnen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Der Preis für eine Erstzertifizierung mit anschließenden, jährlichen Überwachungsaudits ist stark abhängig von der Größe Ihrer Organisation und Ihres ISMS. Der ausschlaggebende Kostenfaktor sind die Audittage, also die aufgewendete Zeit seitens der Auditoren. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

Die Berechnungsgrundlage für die Audittage inkl. Vor- und Nachbereitungszeit ist in einer Norm definiert und wird von der Zertifizierungsstelle berechnet. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

Die Bundesnetzagentur stellt durch das EnWG verschiedene Anforderungen an Netzbetreiber. Dazu gehören Entflechtung, Unabhängigkeit der Geschäftsführung, Diskriminierungsfreiheit, Sicherheit, Compliance und weitere. Für §11 Abs. 1a EnWG sind vor allem die erfüllten Anforderungen aus dem aktuellen IT-Sicherheitskatalog wichtig.

Netzbetreiber in der Konstellation „Betriebsführung durch Dritte“ müssen sich selbst zertifizieren lassen, auch wenn die Betriebsführung von Dritten übernommen wird.

Kritische Energieinfrastruktur bezieht sich auf Einrichtungen, Systeme und Teile davon, die für die Energieversorgung unerlässlich sind und deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche negative Auswirkungen auf die öffentliche oder wirtschaftliche Sicherheit hätte.

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Nach der Erstzertifizierung finden zwei Überwachungsaudits statt, anschließend ist eine Re-Zertifizierung notwendig. Bei der Erstzertifizierung ist dabei zu beachten, dass das erste Überwachungsaudit innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden muss.

Sowohl bei „kleineren“ Nebenabweichungen als auch bei „größeren“ Hauptabweichungen muss die Organisation eine Ursachenanalyse und einen Korrekturvorschlag oder eine Korrektur innerhalb eines in den Zertifizierungsregeln definierten Zeitraums, vorlegen. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Zertifizierungsregeln.

Verwendete Sicherheitsmaßnahmen müssen sowohl technische Mindeststandards erfüllen, als auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Entsprechend der technologischen Entwicklungen sowie der sich verändernden Bedrohungslandschaft müssen Sicherheitsmaßnahmen eventuell angepasst werden.

Das EnWG stellt grundsätzlich unterschiedliche Anforderungen an verschiedene Energiearten. Für den §11 Abs. 1a EnWG werden die Sicherheitsmaßnahmen aus dem IT-Sicherheitskatalog für Strom und Gas umgesetzt.

Angemessene Sicherheitsmaßnahmen folgen der Spezifikation aus dem IT-Sicherheitskatalog, sind auf dem aktuellen Stand der Technik und der Bedrohungslage angepasst.